Das Bauschheimer Bürgerhaus ist ein modernes Konferenz- und Veranstaltungsgebäude. Neben einem regelmäßigen Übungsbetrieb der Vereine kann das Bürgerhaus auch gemietet werden.
Das Bürgerhaus bietet:
- den großen Saal inkl. Bühne mit einer Gesamtfläche von 375 m²
unterteilbar in:
- Bühne mit 90 m² Fläche
- 1/3 Saal mit 95 m² Fläche
- 2/3 Saal mit 190 m² Fläche - Gastraum mit Thekenbereich, Zapfanlage und LED-Partybeleuchtung ca. 32 m² Fläche
- Küche/Cateringbereich
- Spülstraße
- Kühlhaus
- Geschirr, Gläser und Besteck
- Bestuhlung und Tische (eckig/rund) und Tischdecken (rund)
- Konferenzraum mit ca. 25 m² Fläche
- LAN und WLAN
- Beamer und Leinwand
- Musikanlage/(Funk-) Mikrofone
- Lichtanlage
Im folgenden findest Du eine Aufstellung der Standard-Preise. Solltest Du weitere Wünsche wünsche oder Fragen haben oder eine Buchungsanfrge stellen wollen, kannst du unser Kontaktformular verwenden.
Preisliste (Stand: 28.09.2024) auch als PDF-Dokument
Raummieten | Preis brutto |
Großer Saal mit Bühne ca. 375 m² |
500 € |
Großer Saal ohne Bühne ca. 283 m² 24 x 12 m ca. 250 Personen |
380 € |
2/3 Saal ca. 188 m² 16 x 12 m ca. 200 Personen |
300 € |
1/3 Saal ca. 95 m² 8 x 12 m ca.70 Personen |
175 € |
Bühne ohne Technik ca. 92 m² |
110 € |
Gastraum m. Theke bei Saalmietung ca. 32 m² |
100 € |
Gastraum m. Theke ohne Saalmietung ca. 32 m² |
275 € |
Konferenzraum ca. 25 m² |
80 € |
Auswahl aus Bausteinen: Küche, Kühlhaus, Spülraum, Technik (inkl. 2 Funkmikros) (frei kombinierbar) |
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- 1 Baustein | 90 € |
- 2 Bausteine | 150 € |
- 3 Bausteine | 200 € |
- 4 Bausteine | 250 € |
Geschirr | |
- 100 Gedecke | 90 € |
- 200 Gedecke | 180 € |
- 300 Gedecke | 270 € |
Sonstiges | |
Sicherheitsdienst |
160 € |
Bürgerhaus€uro Veranstaltungen mit Eintritt, ist pro Besucher 1 Euro an den Verein Für Bauschheim e.V., nach der Veranstaltung abzuführen. |
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Kaution Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters gegen den Nutzer aus diesem Vertragsverhältnis zahlt der Nutzer bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Nutzung eine Kaution in Höhe von der Miete. Die Kaution ist von dem Vermieter nicht zu verzinsen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution für offene Forderungen, die er während oder nach Ende des Nutzungsverhältnisses gegen den Nutzer hat, zu verwenden. Nach mängelfreier Übergabe an den Vermieter und Eingang des Nutzungsentgelts wird die Kaution an den Mieter zurück überwiesen. |
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Weitere Details sind dem Mietvertrag zu entnehmen. |