„ .... gemeinsam Für Bauschheim“ ist das gelebte Motto „Für Bauschheim e.V.“ wir unterstützen die Kerwetradition, pflegen und dokumentieren die Ortsgeschichte, organisieren den Weihnachtsmarkt, betreiben das Bauschheimer Bürgerhaus und vieles mehr ...
Historie
Vereinshistorie
- Am 27. Juni 2007 wurde „Für Bauschheim e.V.“ von „Bauschemern“ gegründet um die heimatlichen Bräuche und örtlichen Traditionen zu pflegen und zu unterstützen.
- Seit dem 1. Advent 2007 findet der von "Für Bauschheim e.V." initierte und organisierte "Weihnachtsmarkt der Bauschheimer Vereine" statt.
- Am 1. November 2014 wurde das „Bauschheimer Bürgerhaus“ von der Stadt Rüsselsheim übernommen, vor dem ersatzlosen Abriss bewahrt und grundsaniert. Seitdem wird das „Bauschheimer Bürgerhaus“ ehrenamtlich von „Für Bauschheim e.V.“ betrieben.
- Im Jahr 2017 wurde das Bürgerhaus Projekt mit dem Lokalen Bürgerpreis 2017 in der Kategorie Alltagshelden ausgezeichnet.
Ziele
Welche Ziele haben wir von „Für Bauschheim e.V.“ ?
Kerwetradition
Wir haben uns zum Ziel gesetzt die Kerwetradition in Bauschheim aufrecht zu erhalten und zu fördern.
Wir versuchen alte Kerwebräuche zu erhalten und ggf. wieder zu beleben.
Wir möchten die Bauschemer Kerb als großes und beliebtes Volksfest im Ort gemeinsam mit allen Kerwe-Beteiligten noch attraktiver gestalten.
Wir wollen die Jugendarbeit z. B. durch Unterstützung der „Bauschemer Kerweborsch“ fördern.
Wir möchten Kontakte schaffen, Verbindungen pflegen sowie beratend und kommunikativ rund um die Kerb tätig sein.
Bauschheimer Ortsgeschichte
Wir möchten die Bauschheimer Geschichte aufarbeiten in dem wir Generationen zusammenführen und die Kommunikation im Dialog zwischen „alt“ und „jung“ fördern.
Wir werden Teile der Bauschheimer Geschichte archivieren und für künftige Generationen erhalten.
Wir wollen an die frühere Bedeutung von historischen Gebäuden und Plätzen erinnern.
Wir versuchen geographische und traditionelle Besonderheiten von Bauschheim zu erfahren.
Wir hoffen Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig für die Geschichte und die Traditionen von Bauschheim begeistern zu können.
Wir versuchen „Alt“ und „Neubürger“ für die Geschichte von Bauschheim zu begeistern.
Weihnachtsmarkt
Wir möchten einen gemeinsamen attraktiven Weihnachtsmarkt aller Ortsvereine mit einem wechslungsreichen Programm zu einem festen Bestandteil von Bauschheim machen.
Wir sehen im Weihnachtsmarkt die Möglichkeit für die Vereine sich zu präsentieren und glauben dadurch auch die Zusammenarbeit der Vereine weiter fördern zu können.
Wir möchten dabei die Koordination in Sachen Organistion, Werbung, Programm und Logistik übernehmen.
Bürgerhaus
Wir haben am 1. November 2014 das Bauschheimer Bürgerhaus von der Stadt Rüsselsheim am Main gekauft und somit vor dem Abriss gerettet.
Wir betreiben das Bürgerhaus mit großen ehrenamtlichen Engagement.
Wir möchten mit unseren Mitgliedern weiterhin nach Möglichkeiten suchen etwas gemeinsam "Für Bauschheim" zu tun.
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Vorstand
Vorstand seit 24.04.2023
Der aktuelle Vorstand (von links nach rechts): Horst Guthmann (Beisitzer), Markus Stahl (Beisitzer), Günter Laun (Kassierer), Wolfgang Jung (1. Vorsitzender), Markus Krallinger (Schriftführer), Alexander Steinbrecher (2. Vorsitzender), Carola Holzer (Beisitzerin), Ralf Werner (Beisitzer), Werner Stahl (Beisitzer), |
Vorstand von 09.09.2021 bis 24.04.2023
Der Vorstand (von links nach rechts): Markus Stahl (Beisitzer), Wolfgang Jung (1. Vorsitzender), Carola Holzer (Beisitzerin), Günter Laun (Kassierer), Claudia Völker (Beisitzerin), Ralf Werner (Beisitzer), Alexander Steinbrecher (2. Vorsitzender), Markus Krallinger (Schriftführer), Horst Guthmann (Beisitzer), auf dem Foto fehlt Werner Stahl (Beisitzer) |
Vorstand von 08.04.2019 bis 09.09.2021
Der Vorstand (hinten von links): Markus Krallinger (Beisitzer), Wolfgang Jung (1. Vorsitzender), Claudia Völker (Beisitzer), Alexander Steinbrecher (2. Vorsitzender), Elke Böcker (Schriftführerin), Günter Laun (Kassierer), Werner Stahl (Beisitzer) (vorne von links): Markus Stahl (Beisitzer), Ralf Werner (Beisitzer), Horst Guthmann (Beisitzer) |
Vorstand von 24.04.2017 bis 08.04.2019
Der Vorstand (vorne von links): Alexander Steinbrecher (2. Vorsitzender), Wolfgang Jung (1. Vorsitzender), (hinten von links) Ralf Werner (Beisitzer), Günter Laun (Kassierer), Markus Stahl (Beisitzer), Elke Böcker (Schriftführer), Markus Krallinger (Beisitzer), Werner Stahl (Beisitzer),Horst Guthmann (Beisitzer) Nicht auf dem Foto: Bastian Grünewald (Beisitzer) |
Vorstand von 13.04.2015 bis 24.04.2017
Der Vorstand (von links): Günter Laun (Kassierer), Werner Stahl (Beisitzer), Alexander Steinbrecher (2. Vorsitzender), Wolfgang Jung (1. Vorsitzender), Elke Böcker (Schriftführer), Horst Guthmann (Beisitzer), Bastian Grünewald (Beisitzer) Markus Stahl (Beisitzer) und Ralf Werner (Beisitzer) |
Vorstand von 11.04.2011 bis 13.04.2015
Der Vorstand (von links): Werner Stahl (Beisitzer), Ralf Werner (Beisitzer), Markus Stahl (Beisitzer), Alexander Steinbrecher (2. Vorsitzender), Wolfgang Jung (1. Vorsitzender), Horst Guthmann (Beisitzer), Andrea Baldewein (Kassiererin), Bastian Grünewald (Beisitzer) und Steffen Kröcker (Schriftführer) |
Vorstand von 10.04.2008 bis 11.04.2011
Der Vorstand (von links): Werner Stahl (Beisitzer), Horst Guthmann (Beisitzer), Andrea Baldewein (Kassiererin), Bastian Grünewald (2. Vorsitzender), Wolfgang Jung (1. Vorsitzender), Alexander Steinbrecher (Beisitzer) und Markus Stahl (Schriftführer) |
Gründungsvorstand von 27.07.2007 bis 10.04.2008
Direkt nach der Gründungsversammlung stellte sich der neu gewählte Vorstand zum Gruppenbild:(von links): Horst Guthmann (Beisitzer), Werner Stahl (Beisitzer), Wolfgang Jung (1. Vorsitzender), Bastian Grünewald (2. Vorsitzender), Markus Stahl (Schriftführer), Alexander Steinbrecher (Beisitzer) und Steffen Kröcker (Kassierer) |
Satzung
Satzung des Vereins „Für Bauschheim e.V.“
Version 4.0 | Rüsselsheim-Bauschheim, den 18.04.2016
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Für Bauschheim e.V.“
- im Folgenden “Verein” genannt -.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Rüsselsheim-Bauschheim und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweckbestimmung
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.Der Verein verwirklicht seinen Zweck durch das Sammeln und Archivieren von Fotografien, durch Vorträge sowie Bildervorträge, Schulunterrichte und historische Ortsführungen. Auch der Erhalt der Kerweborsch-Traditionen an sich, wie beispielsweise der Erhalt des historischen Liedgutes, der Kleidung, der
Sprache/ des Dialekts und der Kerwe-Bräuche dient der Erfüllung des Zweckes. Insoweit fördert der
Verein die Heimatpflege und Heimatkunde.
2. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern. Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, an den Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
§ 4.1. Vergütungen
(1) Das Amt/ Die Ämter des Vereinsvorstandes wird/ werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
(2) Die Mitgliederversammlung kann abweichend von Absatz 1 beschließen, dass dem/ den Vorstand/ Vorstandsmitgliedern für seine/ ihre Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
§ 5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitgliedes oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist stets ein Jahresbeitrag, der bei Eintritt im laufenden Jahr jeweils sofort in voller Höhe fällig wird. Die Fälligkeit besteht ansonsten stets zum Jahresbeginn.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
- Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
- Entlastung des Vorstands,
- (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
- über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,
- die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium
angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich oder per Mail durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitglieds- oder Mailadresse. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
Bericht des Vorstands,
Bericht des Kassenprüfers,
Entlastung des Vorstands,
Wahl des Vorstands,
Wahl von zwei Kassenprüfern,
Festsetzung der Beiträge für das laufende Geschäftsjahr,
Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
3. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
4. Spätere Anträge – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).
5. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt.
6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besondere/n Versammlungsleiter/in bestimmen.
7. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
§ 9 Stimmrecht/ Beschlussfähigkeit
1. Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres
eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die
Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer
Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufheben oder Zuruf. Auf Antrag
eines Mitgliedes kann die Abstimmung in geheimer Wahl durchgeführt werden.
5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der
erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.
§ 10 Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
ein/e Vorsitzende/r
ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r
ein/e Kassierer/in
ein/e Schriftführer/in
mindestens drei Beisitzer/innen
Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Auf Antrag kann die Wahl in Blockwahl durchgeführt werden. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. Die Zahl der Beisitzer/innen kann je nach Aufgabenumfang durch den Vorstand erweitert werden. Den „Bauschemer Kerweborsch“ wird eingeräumt einen Vertreter als beratendes Mitglied in den Vorstand zu entsenden.
2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.
3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassierer/ in und der/die Schriftführer/ in. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
4. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
5. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.
6. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.
§ 11 Kassenprüfer
Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von 2 Jahren zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Aufgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
§ 12 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins zweckgebunden gemäß den derzeitigen Vereinszielen an die BNZ Bauschheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchlichen Zwecke zu verwenden hat.
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.
Vorstehender Satzungsinhalt wurde in der Mitgliederversammlung am 18.04.2016 beschlossen.
Mitgliedschaft
Du möchtest auch ein Teil von "Für Bauschheim e.V." sein? Für nur 24€ Jahresbeitrag unterstützt Du die Kerwetradition, den Erhalt und Betrieb des Bauschheimer Bürgerhaus, die Organisation des Weihnachtsmarkts, die Brauchtumspflege und eine Vielzahl weiterer Aktivitäten in Verein und Dorfleben. Du möchstest aktiv in einem unserer Teams mitwirken? Dann freuen wir uns besonders wenn Du uns Ehrenamtler aktiv unterstützt. Hier kommst Du direkt zum Aufnahmeantrag |
Mitgliederinfo
Immer wenn es etwas neues oder interessantes von oder über "Für Bauschheim e.V." oder zu den Aktivitäten zu berichten gibt, erscheint die Mitgliederinformation.
In der Regel wird die Mitgliederinformation an die Mitglieder per E-Mail versendet, alle anderen Interessierten können die Informationen hier, im Archiv, abrufen.
Titel | Erscheinungsdatum | |
Mitgliederinfromation "Für Bauschheim e.V." | Aktionsbündnis "Bauschheim hilft!" | 20.03.2022 |
Mitgliederinfromation "Für Bauschheim e.V." | Weihnachtsgrüße und Neues Vermietkonzept Bürgerhaus | 22.12.2021 |
Mitgliederinformation "Für Bauschheim e.V." | Kerb Is!!! | 02.09.2021 |
Mitgliederinformation "Für Bauschheim e.V." | Investition in die Zukunft | 24.08.2021 |
Termine
kommende Termine "Für Bauschheim e.V."
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Weihnachtsmarkt der Verei...
Fr, 29. November 2024 - So, 1. Dezember 2024Rüsselsheim am Main - Bauschheim -
Wir sind Bürgerhaus!
Mi, 11. Dezember 2024Rüsselsheim am Main - BauschheimHessen -
Kerb 2025
Fr, 26. September 2025 - Mo, 29. September 2025Rüsselsheim am Main - Bauschheim -
Nachkerb 2025
Sa, 4. Oktober 2025 - So, 5. Oktober 2025Rüsselsheim am Main - BauschheimHessen
Du hast eine Anregung, Frage oder ein anderen Anliegen hier kannst Du uns erreichen: zum Kontaktformular
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